Pflegegrade und Pflegehilfsmittel
Ein Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten eines Menschen beeinträchtigt sind. Er ist eine wichtige Grundlage für Leistungen der Pflegeversicherung.
Die fünf Pflegegrade
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigungen.
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen.
- Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen.
- Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen.
- Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Leistungen für die häusliche Pflege
Monatliche Beträge für 2026. Der konkrete Anspruch hängt von Ihrer Situation und der gewählten Versorgung ab.
| Pflegegrad | Pflegegeld | Sachleistungen bis zu |
|---|---|---|
| 1 | – | – |
| 2 | 347 € | 796 € |
| 3 | 599 € | 1.497 € |
| 4 | 800 € | 1.859 € |
| 5 | 990 € | 2.299 € |
Für häuslich gepflegte Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 steht außerdem ein zweckgebundener Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich zur Verfügung. Pflegegeld und Sachleistungen können anteilig kombiniert werden.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Die Pflegekasse kann bei erfüllten Voraussetzungen Kosten von bis zu 42 € im Monat übernehmen. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Die Kostenübernahme muss im Einzelfall geprüft werden.
Anspruch in drei Fragen prüfenSo beantragen Sie einen Pflegegrad
- Wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse beziehungsweise private Pflegeversicherung.
- Bereiten Sie Unterlagen und Beispiele für die im Alltag benötigte Unterstützung vor.
- Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Begutachtung in der Regel durch den Medizinischen Dienst, bei privat Versicherten durch Medicproof.
- Ihre Versicherung entscheidet auf Grundlage des Gutachtens über den Pflegegrad. Eine Pflegeberatung unterstützt Sie bei den nächsten Schritten.
Ihre Hilfsbox beantragen
Bei anerkanntem Pflegegrad und häuslicher Pflege können Sie die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln prüfen lassen. Stellen Sie Ihre Box passend zum Bedarf zusammen und starten Sie den Antrag online oder laden Sie das Formular herunter.
Quellen und Stand
Stand: September 2026. Quelle: Bundesgesundheitsministerium – Leistungsbeträge 2026 und Informationen zu Pflegehilfsmitteln. Die Übersicht ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegeversicherung.
